seit dem 1. August für fast jedes Unternehmen in Deutschland

Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister

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Transparenzregister wird zum Vollregister

Zum 01.08.2021 wurde die sogenannte Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister im Geldwäschegesetz abgeschafft und das Transparenzregister damit zu einem Vollregister umgestellt.

Aufgrund der Mitteilungsfiktion bestand für eine Vielzahl von Gesellschaften bis dahin keine Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten an der Gesellschaft in das Transparenzregister einzutragen. Denn es war ausreichend, wenn die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten beispielsweise im Handelsregister eingetragen waren.

Seit dem 01.08.2021 benötigt nun nahezu jede Gesellschaft zwingend einen Eintrag in das Transparenzregister. Dies gilt sowohl für juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft, Genossenschaften) als auch für eingetragene Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG, OHG, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaften).

Für einen fehlenden Eintrag können nach Ablauf der je nach Rechtsform der Gesellschaft unterschiedlichen Übergangsfristen empfindliche Bußgelder (Strafrahmen im Regelfall bis 100.000,00 €) gegen die Geschäftsführung verhängt werden. Denn diese ist nach dem Geldwäschegesetz dafür verantwortlich, dass die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt.

Wir bieten Ihnen die Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft und deren Eintragung in das Transparenzregister zum Festpreis an. In vielen Fällen bereits für 99,00 € zzgl. MwSt.

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Mehr über uns

Dr. Wolf Beck ist seit mehr als 10 Jahren Rechtsanwalt und seit über drei Jahren Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät seit Einführung des Transparenzregisters im Jahr 2017 eine Vielzahl von Unternehmen bei der Vornahme von Eintragungen in das Transparenzregister sowie in Bußgeldverfahren aufgrund angeblicher fehlerhafter Eintragungen.

Rechtsanwalt Dr. Beck ist Partner der Kanzlei SNP Schlawien.

SNP Schlawien ist eine Full-Service-Kanzlei, die ihren Fokus auf den Mittelstand gelegt hat. Mit über 80 Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern bieten wir nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern fachübergreifend in ein breites Spektrum an Fachwissen für Sie an.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten nicht nur in Freiburg, sondern auch in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Leipzig, München und Stuttgart. So sind wir immer für Sie in Ihrer Nähe.

Unsere Rechtsanwälte und Berater sind Spezialisten in ihrem Beratungsgebiet und überzeugen durch Fachwissen und Engagement. Bei jedem Fall wird individuell und ideal auf die Bedürfnisse der Mandanten eingegangen und eine passende Lösung gefunden.

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